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Lee: Verkauf vermieteter Ein-Wohnungs-Objekte ist keine Gap-Investment-Erlaubnis

Veröffentlicht: · Quelle: mk.co.kr

Lee: Verkauf vermieteter Ein-Wohnungs-Objekte ist keine Gap-Investment-Erlaubnis
Kurzfassung: Präsident Lee Jae-myung wies Kritik zurück, wonach ein geprüftes Aufschieben der Wohnpflicht beim Kauf vermieteter Häuser in Genehmigungszonen Gap-Investments erlaube.
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Präsident Lee Jae-myung erklärte, es sei überzogen, die Regierungsprüfung zur Aufschiebung der tatsächlichen Wohnpflicht für Käufer als Erlaubnis für Gap-Investments zu bezeichnen. Geprüft wird dies für den Kauf eines vermieteten Hauses eines nicht dort wohnenden Eigentümers mit nur einer Wohnung innerhalb einer Landtransaktions-Genehmigungszone. Lee beschrieb den Schritt als Möglichkeit, solchen Eigentümern eine Verkaufschance zu geben. In diesen Zonen gilt die Pflicht, nach dem Kauf selbst einzuziehen, als zentrale Regulierung. Bei vermieteten Wohnungen kann sie jedoch mit bestehenden Mietverhältnissen kollidieren. Sollte die Prüfung umgesetzt werden, könnten Verkäufe solcher Objekte eher möglich werden, doch Lee grenzte sich klar von der Deutung als Gap-Investment-Freigabe ab. Quelle: mk.co.kr

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