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Elternteil muss zahlen: Böswillige Beschwerden wegen Schülerakte führten zu Depression und Gesichtslähmung

Veröffentlicht: · Quelle: mk.co.kr

Elternteil muss zahlen: Böswillige Beschwerden wegen Schülerakte führten zu Depression und Gesichtslähmung
Kurzfassung: Die Zivilkammer des Bezirksgerichts Jeonju entschied am 12., dass ein Elternteil einem stellvertretenden Schulleiter Schmerzensgeld zahlen muss, nachdem Beschwerden zur Änderung der Schülerakte gesundheitliche Schäden auslösten.
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Die Zivilkammer des Bezirksgerichts Jeonju unter Vorsitz von Richter Hwang Jung-soo entschied, dass ein Elternteil einem stellvertretenden Schulleiter immateriellen Schaden ersetzen muss. Der Elternteil hatte böswillige Beschwerden eingereicht und Änderungen an der Schulakte des Kindes verlangt; danach litt der Pädagoge an Depressionen und Gesichtslähmung. Nach Angaben juristischer Kreise vom 12. erkennt das Urteil Haftung in einem Fall an, in dem Beschwerden von Eltern zu körperlichen und seelischen Schäden bei einer Lehrkraft führten. Im Mittelpunkt stand die Verantwortung für wiederholte Beschwerden und die Verschlechterung der Gesundheit. Die Entscheidung dürfte Debatten über den Umgang mit böswilligen Beschwerden an Schulen beeinflussen. Quelle: mk.co.kr

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