Kontrollstreit zeigt: Mehrheitsanteil reicht gegen CEO-Barriere nicht immer
Veröffentlicht: · Quelle: mk.co.kr

Rechtsanwalt Han Tae-young von Barun Law erklärte im „Barun Compliance Report“ von mk.co.kr, dass eine Mehrheitsbeteiligung an einem Unternehmen nicht automatisch die Sicherung der Geschäftsführungskontrolle bedeutet. Der Beitrag greift ein häufiges Missverständnis in Kontrollstreitigkeiten auf: Auch Aktionäre mit 50% oder einer Mehrheit können im operativen Unternehmen auf die institutionelle Barriere des vertretungsberechtigten Direktors stoßen. In solchen Streitigkeiten wirken nicht nur Beteiligungsquoten, sondern auch die Stellung des Direktors und die Entscheidungsstruktur des Unternehmens. Deshalb lässt sich Kontrolle nicht allein aus einer einfachen Mehrheitsrechnung ableiten. Unternehmen und Anteilseigner sollten Governance daher zugleich nach Beteiligungsstruktur und Compliance-Gesichtspunkten prüfen. Quelle: mk.co.kr
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