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Japan plant Haftungsdeckel für Direktoren bei Schäden und will Investitionen entlasten

Veröffentlicht: · Quelle: mk.co.kr

Japan plant Haftungsdeckel für Direktoren bei Schäden und will Investitionen entlasten
Kurzfassung: Japans Regierung treibt eine Änderung des Gesellschaftsrechts voran, um die Schadenersatzhaftung von Führungskräften zu begrenzen und hohe Klagerisiken zu senken.
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Japans Regierung treibt eine Änderung des Gesellschaftsrechts voran, um die Schadenersatzhaftung von Unternehmensführungen zu begrenzen. Ziel ist es, Situationen zu entschärfen, in denen Manager wichtige Entscheidungen wie Fusionen und Übernahmen (M&A) oder Investitionen in Anlagen aus Sorge vor hohen Ersatzforderungen aus Aktionärsklagen aufschieben. Nach dem geltenden System kann ein Direktor erheblich haften, wenn festgestellt wird, dass er dem Unternehmen Schaden zugefügt hat. Die Regierung prüft daher eine Haftungsobergrenze, um übermäßige rechtliche Risiken für Führungskräfte zu verringern und die Zurückhaltung bei Unternehmensentscheidungen zu mindern. Im Mittelpunkt der Debatte dürfte stehen, wie Corporate Governance und Managementverantwortung austariert werden. Quelle: mk.co.kr

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